Anmeldung
Anmeldungen für 2021 sind leider noch nicht möglich. Ab dem 01.Februar.2021 wird die Online-Anmeldung frei geschaltet. Weitere Informationen zur Online-Anmeldung findet ihr hier.
AGB der Kinderstadt Kidshausen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kinderstädte der ev-angel-isch gGmbH
1 – Veranstalter
ev-angel-isch gGmbH in Kooperation mit der Stadt Bergheim und den Evangelischen Kirchengemeinden An der Erft und Bedburg-Niederaußem-Glessen
2 – Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Kinder im Alter von 7 -12 Jahren mit Wohnsitz in Bergheim. Sollten zum Ende der Anmeldephase noch freie Plätze verfügbar sein, können auch Kinder angemeldet werden, die nicht in Bergheim wohnen.
3 – Teilnahmegebühr
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die pädagogische Betreuung, Bastelmaterial, Programm und die tägliche Verpflegung enthalten.
4 – Anmeldung
Der Beginn der Anmeldephase wird auf der Internetseite www.kidshausen.de bekannt gegeben. Anmeldungen sind nur online möglich und werden nach Reihenfolge des Zugangs bearbeitet.
5 – Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr wird auf das angegebene Konto der ev-angel-isch gGmbH überwiesen. Kontodaten erhalten die Eltern mit der Eingangsbestätigung der Anmeldung per E-Mail. Der bestätigte Betrag muss innerhalb von 8 Tagen auf dem genannten Konto eingehen. Erfolgt kein Zahlungseingang, wird die Anmeldung nicht berücksichtigt.
6 – Abmeldung bzw. Rücktritt eines/einer Teilnehmers/Teilnehmerin
Eine Anmeldung ist ab der Bestätigung per Mail durch ev-angel-isch gGmbH verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt wird bei einer Abmeldung eine Verwaltungspauschale von 30% erhoben. 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme wird eine Pauschale von 70% erhoben, ab 4 Wochen vor Beginn und bei Nichterscheinen wird der volle Betrag zur Deckung der Kosten einbehalten. Spenden sind davon unabhängig und können nicht zurückverlangt werden. Eine Abmeldung ist nur in schriftlicher Form unter Angabe der Kontodaten und von Ihnen unterschrieben möglich. Eine Kündigung per Mail reicht nicht.
7 – Rücktritt des Veranstalters
Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 50 Kindern nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Kinderstadt abzusagen. Die bereits gezahlten Teilnahmegebühren werden den Eltern in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
8 – Zeiten
Die Betreuung findet werktags von 9:00 bis 16:00 Uhr statt. Eine Frühbetreuung wird ab 8 Uhr angeboten.