Anmeldung
Anmeldungen sind über unsere neue Online-Anmeldung möglich.
Anmeldestart ist der 10.01.2024!
Infos und die Weiterleitung dazu finden Sie hier.
AGB der Kinderstadt Kidshausen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kinderstädte der ev-angel-isch gGmbH. Stand 01.01.2024
1 – Veranstalter
Vertragspartner sind die Personensorgeberechtigten des / der Teilnahmeberechtigten und die ev-angel-isch gGmbH als Veranstalterin des Ferienprogramms Kidshausen.
2 – Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Kinder im Alter von 7-12 Jahren mit Wohnsitz im Gebiet der Kreisstadt Bergheim. Sollten zum Ende der Anmeldephase noch freie Plätze verfügbar sein, können auch Kinder angemeldet werden, die nicht im Gebiet der Kreisstadt Bergheim wohnen.
3 – Teilnahmegebühr
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die pädagogische Betreuung, Bastelmaterial, Programm und die tägliche Verpflegung enthalten. Eine ermäßigte Teilnahmegebühr kann erfolgen, wenn ein schriftlicher Nachweis per Mail mit einer der folgenden Kriterien vorliegt:
1. Teilnehmer oder Sorgeberechtigte erhalten laufend Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII
2. Teilnehmer oder Sorgeberechtigte erhalten Mindestsicherungsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
3. Teilnehmer oder Sorgeberechtigte erhalten Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
4. Teilnehmer aus Familien mit mindestens 3 Kindern oder Jugendlichen. Als Familie gilt hier eine durch Partnerschaft, Heirat oder Abstammung begründete häusliche Lebensgemeinschaft
5. Teilnehmer von Spätaussiedlerfamilien, die weniger als 2 Jahre in der Bundesrepublik leben,
6. Teilnehmer im Sinne des § 2 Absatz 1 des Schwerbehindertengesetzes oder Teilnehmer, denen ein offiziell zuständiger Sozialarbeiter/Sozialpädagoge die Teilnahme aus anderer Notwendigkeit bestätigt.
4 – Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online.
• Wir vergeben die Plätze nach den folgenden Kriterien:
– Der/Die Teilnehmer:in ist zwischen 01.09.2011 und 01.07.2017 geboren.
– Der/Die Teilnehmer:in wohnt im Gebiet der Kreisstadt Bergheim.
– Anmeldeeingang unter https://anmeldung.ev-angel-isch.de/login.php.
• Nach Eingang der Anmeldungen werden die eingegangenen Anmeldungen nach diesen Kriterien überprüft und bestätigt.
• Sollten mehr gültige Anmeldungen als Plätze eingegangen sein, wird eine Warteliste eröffnet.
• Geschwisterkinder werden gemeinsam berücksichtigt.
• Freunde und Freundinnen werden berücksichtigt, sofern sie nach folgendem Schema angemeldet werden: Sie können bei der Anmeldung eine:n Freund:in (Vor- und Nachname) in das Bemerkungsfeld schreiben. Sollte der/die Freund:in den Namen Ihres Kindes in sein/ihr Bemerkungsfeld geschrieben haben, werden beide gemeinsam berücksichtigt. Es sind nur Zweier-Konstellationen möglich. Mehrfachnennungen oder Dreier-, Viererteams werden nicht berücksichtigt. Der Freundeswunsch muss in das Bemerkungsfeld eingetragen werden. Nachträglich per Mail verschickte Wünsche werden nicht gewertet.
5 – Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr wird am 15. des nächsten Monats von dem Konto des/der Anmeldenden eingezogen. Diese haben auf ausreichende Deckung ihres Kontos zu achten. Bei einer Anmeldung nach dem 30.06.2024 wird das Geld spätestens 3 Tage vor Beginn der Maßnahme eingezogen. Bitte berücksichtigen Sie, dass im Falle einer Rücklastschrift zusätzliche Bankgebühren von derzeit 6,00 € für Sie entstehen.
6 – Abmeldung bzw. Rücktritt eines/einer Teilnehmers/Teilnehmerin
Eine Anmeldung ist ab der Bestätigung per Mail durch ev-angel-isch gGmbH verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt wird bei einer Abmeldung eine Verwaltungspauschale von 25,00 € erhoben. Ab dem 01.07.2024 wird eine Pauschale 35,00 € erhoben. Spenden sind davon unabhängig und können nicht zurückverlangt werden. Eine Abmeldung ist nur über den gebuchten Vertrag in unserem Online-Portal möglich.
7 – Rücktritt des Veranstalters
Wird eine Mindestteilnahmezahl von 30 Kindern nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Kinderstadt abzusagen. Die bereits gezahlten Teilnahmegebühren werden die Personensorgeberechtigten in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Muss die Maßnahme aufgrund aktueller Bestimmungen komplett ausfallen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € an. Müssen die TN-Zahlen reduziert werden, gehen wir nach Eingang der Anmeldungen vor. In diesem Fall fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
8 – Veränderung des Programms und des Ortes
Es können durch gesetzliche Bestimmungen und Auflagen sich Veränderungen im Programm ergeben. Diese werden den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt und stellen keinen Grund zu einer außerordentlichen Kündigung dar. Dasselbe gilt, wenn der Veranstaltungsort gewechselt werden muss.
9 – Zeiten
Die Betreuung findet werktags von 9:00 bis 16:00 Uhr statt. Eine Frühbetreuung findet ab 8:00 Uhr statt und kann bei der Anmeldung mit angegeben werden.